Die Preise können variieren. Erhöhen sich die Kosten für das Honorar aus einem externen Grund, den der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. Erhöhung der tariflichen Löhne oder Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge), ist der Auftragnehmer berechtigt, diese Erhöhung im Auftrag weiterzugeben. Eine solche vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Erhöhung des Betrages stellt keinen Grund zur Kündigung des Vertrages dar.